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Handwerksordnung
Zum Werk Die Handwerksordnung legt den strukturellen Rahmen des Handwerks in Deutschland fest. Sie regelt unter anderemdie Berechtigung zum Betrieb eines zugangspflichtigen Handwerks.die Eintragung des Handwerks in die Handwerksrolleden Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes, die Berufsbildung, Meisterprüfung und Meistertitel sowiedie Organisation des Handwerks Vorteile auf einen Blickvon Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Praktikerinnen und PraktikernKommentierung unter Berücksichtigung des ...

161,00 CHF

Der Zweifel im Staatsrecht
»Das Staatsrecht« ist eine Materie der Rechtswissenschaft, nicht eine (andere) umfassende Bezeichnung für diese. Verstanden wird darunter die Regelung staatlicher Ordnung(en) in normativer Form. Dies bedeutet aber nicht den Ausschluss jeder Art von Zweifel an deren Geltung. Dabei geht es um den »Zweifel im Staatsrecht«, darum, was ein Zweifeln an Wirkung(en) entfaltet in dieser Materie, was ein »Staatsrecht im Zweifel« ...

54,90 CHF

»Allmacht« im Staatsrecht
»Allmacht« ist ein Wort des Allgemeinen Sprachgebrauchs. Es steht für Mächtigkeit, für Staatlichkeit als System(bildung) der Macht, nicht als außerrechtlicher Begriff, wohl aber rechtsübergreifend, als Staatsrecht gerade der Demokratie. Als ihren Träger kennt das Recht ein »Wesen in Persönlichkeit« (Gott, Monarch), Staat als Inhaber, Volk als Träger, Menschen als Grundlagen und Grenzen. Allmacht ist in Gleichheit möglich wie auch Allmacht ...

54,50 CHF

Demokratie: Das Volk im Verteilungsstaat
»Volk« ist ein Rechts-, ja ein Verfassungsbegriff in der staatlichen Ordnung der Gegenwart. In ihr ist »Macht« ein Gegenstand von »Recht«, »Mensch«, »Staat« und »Volk« sind rechtliche »Werte«. In der geschichtlichen Entwicklung seit der Antike gewinnt das Volk seine Wertlegitimation aus einer Ablauf-Bewegung von Gütern, die in ihm stattfindet. »Demokratie als Staatsform« legitimiert sich jedoch nicht durch »Produktion oder Genuss ...

79,00 CHF

Gleichgewicht der Staats-Gewalten
Staatsmacht soll in der Volksherrschaft rechtlich aufgeteilt werden unter Organen, die ihrerseits in den inzwischen schon »klassischen« Drei Gewalten zusammengefasst werden: Diese Staatsgewalten bedürfen, nach herrschender Staatslehre, alle einer demokratischen Legitimation: Zurückführbarkeit jeweils auf den »Volkswillen«, ausgeprägt in Verfassungsorganen. Dass dies aber zu einem rechtlichen Gleichgewicht derselben führen sollte, stand bisher nicht im Vordergrund. Hier ist dagegen Mittelpunkt der Betrachtungen ...

79,00 CHF

Der schöne Staat
»Staatsschönheit« war bisher kein Gegenstand rechtlicher Betrachtungen, ästhetischen Ansprüchen hatten diese nicht zu genügen - abgesehen von ihrer allgemein-sprachlichen Form. Hier werden nun Aspekte behandelt, unter denen das Staatsrecht doch etwas zeigen kann, das als »schön« gelten darf: Sogleich begegnet hier »Kunst im Recht«. Doch »Schönheit« kann auch eine Fakten-Abbildung zeigen, in »Realitätskonformität«. Seit der Antike findet sich »das Schöne ...

82,00 CHF

Föderalismus
»Federalism. Reason - Meaning - Impact« Federalism, a supreme state principle of the constitutional order (Article 79 GG), has, since its inception, been the subject matter of an immense number of expositions, both as a constitutional principle and in its individual problems. This exposition is not designed to complicate the matter further. Rather, it is about providing a deeper understanding ...

82,00 CHF

Stoische Ruhe in Mensch und Staat
»Stoic Serenity in Man and State. Seneca's Philosophy and Democracy« Democracy is a form of government that is in constant motion: The power of the sovereign people is constantly exercised in the democratic development of politics. But this order has/had the opportunity to continue into a limitless future only within a legal static, in the past above all in traditions. ...

85,00 CHF

Das Unendliche im Staatsrecht
»Recht« ist Wissenschaft des Bestimmten, in Begriffen, Normen, Systemen. Und doch begegnet dort »das Unendliche«, das Grenzenlose, ja Unbegrenzbare mit juristischer Wirkkraft, vor allem in den Weiten des Staatsrechts: »Offenes Verfassungsrecht«, »Allmacht des Staates«, Schranken der Vorhersehbarkeit. Hier wird diese oft verdrängte Problematik als solche behandelt, von der »Unabänderlichkeit«, der »Unendlichen Auslegung« bis zur »Freiheit«. Unendlichkeiten werden »gesetzt«, auf sie ...

88,00 CHF